Dr. Andreas Humm

Rechtsanwalt

Dr. Andreas Humm berät Unternehmen, deren Inhaber sowie vermögende Privatpersonen. Er unterstützt sie dabei, ihr Vermögen zukunftsfest aufzustellen und die Nachfolge vorausschauend zu gestalten.

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die umfassende Begleitung privat- und gemeinnütziger Stiftungen: von der Errichtung über die laufende Beratung bis hin zu Umstrukturierungen und der Auflösung. In der Vermögens- und Unternehmensnachfolge berät er an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht. Auf erbrechtlicher Seite reicht dies von der vorweggenommenen Erbfolge über die Gestaltung von Testamenten und Vorsorgedokumenten bis zur Nachlassabwicklung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Sachverhalten mit Auslandsbezug – sowohl in der Gestaltungsberatung als auch in der grenzüberschreitenden Abwicklung von Nachlässen.

Dr. Andreas Humm ist Mitautor des Standardwerks Handbuch Stiftungsrecht (hrsg. von Andreas Richter).

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

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