Expertise

Erbrecht

Einige unserer Tätigkeitsfelder:

  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Begleitung im Rahmen der Nachlassabwicklung und bei der Auseinandersetzung von Miterben
  • Beantragung oder Anfechtung von Erbscheinen
  • Errichtung von Testamenten, Vollmachten und Verfügungen (Regelung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge)
  • Beratung bei der Erben- und Nachlassermittlung
  • Beratung bei der Errichtung von Geschiedenentestamenten
  • Beratung bei der Errichtung von Behindertentestamenten
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung
  • Beratung beim Vorgehen gegenüber Testamentsvollstreckern
  • Beratung bei überschuldetem Nachlass
  • außergerichtliche, gerichtliche oder alternative Streitbeilegung (Mediation)

Neben der Beratung bei der Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen auch nach einem Erbfall beratend zur Seite, sei es bei der Abwicklung der Erbengemeinschaft oder bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich.

Gerade die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft birgt ein erhebliches Konfliktpotential und verlangt neben der Einholung von Erbscheinen regelmäßig auch die Abfassung diverser Verträge und steuerlicher Erklärungen. Hierbei unterstützen wir Sie und sorgen dafür, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt werden.

Sollten Sie als Erbe übergangen worden sein, zeigen wir Ihnen auf, welche Ansprüche Sie haben und setzen Ihre Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich für Sie durch.