Expertise

Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Einige unserer Tätigkeitsfelder:

  • Errichtung, Kontrolle und Anpassung von steueroptimierten Testamenten
  • Reduktion der Belastung durch die Erbschaftsteuer
  • lebzeitige Vermögensübertragung, vorweggenommene Erbfolge
  • Umfassende Analyse des status quo der Unternehmerfamilie
  • Identifizierung erbrechtlicher und steuerlicher Risiken
  • Ermittlung von todesfallbedingten Liquiditätsabflüssen durch Erbschaftsteuer
  • Entwicklung komplexer Gestaltungen zur Absicherung und Neuausrichtung des Familienunternehmens
  • erbrechtliche Absicherung für Geschiedene oder bei Patch-Work-Familien
  • Erstellung und Kontrolle von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Erstellung und Kontrolle von Sorgerechtsverfügungen
  • Notfallregelungen mittels einer Patientenverfügung
  • Korrektur der Risiken durch unbewusste Schenkungen und ehebedingte Zuwendungen
  • Risikoanalyse und Konzeptentwicklung bei Vermögen im Ausland
  • Errichtung und Begleitung von Stiftungen
  • Erarbeitung und Implementierung einer Familienverfassung / Familiencharta

Die Planung der eigenen Nachfolge und des hiermit einhergehenden Generationenwechsels zählen zu den zentralen Herausforderungen im Leben von Privatpersonen und Unternehmern. Die Übergabe des Familienvermögens und/oder des Familienunternehmens bedarf einer umsichtigen und ganzheitlichen Begleitung unter Einbeziehung der relevanten Rechtsgebiete Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht. Eine isolierte Lösung nur eines dieser Felder wird den Anforderungen an eine harmonische, rechtssichere und steuerlich optimierte Nachfolgeplanung nicht gerecht.

Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz erreichen wir, dass

  • Sie und Ihre Familie bestmöglich abgesichert sind,
  • Ihr Lebenswerk den kommenden Generationen erhalten bleibt,
  • Sie die erbrechtlichen Risiken eines Todesfalls sicher umschiffen und dass
  • Sie die durch Erbschaftsteuer bedingten Liquiditätsabflüsse auf ein Mindestmaß reduzieren.

Neben dem Auffinden eines ungeregelten Nachlasses ist es für die Hinterbliebenen regelmäßig belastend und frustrierend, wenn Sie ein handwerklich unsauberes oder gar ein unwirksames Testament vorfinden. In diesen Situationen kommt es nicht selten zu jahrelangen und kostspieligen Streitigkeiten, die auch intakte Familien zerbrechen lassen. Unwirksame Testamente haben ferner zur Folge, dass vom Erblasser bewusst ausgeschlossene Personen letztlich doch in die Erbenstellung einrücken. Die Errichtung eines formwirksamen und durchdachten Testamentes ist daher eine der zentralen Herausforderungen, um den Familienfrieden langfristig zu wahren und die Hinterbliebenen zu entlasten.

Darüber hinaus muss ein auf die Bedürfnisse des Erblassers abgestimmtes Testament nicht nur eindeutige und klare Regelungen für die heutigen Gegebenheiten bieten. Es sollte vielmehr auch derart variabel ausgestaltet sein, dass auf zukünftige Veränderungen der familiären Verhältnisse oder der Vermögenssituation reagiert werden kann. Dies ist gerade bei zu starren testamentarischen Regelungen häufig nicht möglich.

In Sonderfällen (Geschiedene oder Patch-Work-Familien) müssen zudem Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um zu vermeiden, dass unerwünschte Personen zu Erben werden.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei einer sinnvollen Gestaltung oder Strukturierung Ihres Vermögens, sei es in steuerlicher oder in wirtschaftlicher Hinsicht. Denn gerade bei der Nachfolgeplanung geht es auch darum, die sich bietenden Chancen zu nutzen. Je früher die Nachfolgeplanung in Angriff genommen wird, desto größer sind erfahrungsgemäß die gestalterischen Spielräume in steuerlicher wie auch in erbrechtlicher Hinsicht.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung gibt es immer mehr Familien, deren Mitglieder sehr weit verstreut leben und trotzdem engen Kontakt haben. Unser Beratungsansatz beinhaltet deshalb auch die Berücksichtigung internationaler Aspekte, die insbesondere durch die Vorgaben der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung gewinnen. Gerade bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten und bei Auslandsvermögen sind hier Sonderregelungen zwingend erforderlich.

Damit Ihr Wille auch bei schweren Erkrankungen oder nach einem Unfall umgesetzt wird, beraten wir Sie auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs-, Sorgerechts- und Patientenverfügungen.