Expertise
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Einige unserer Tätigkeitsfelder:
- Erstellung von Konzepten zur Ausschöpfung der persönlichen Freibeträge
- Reduktion der Steuerlasten durch Anpassung der Vermögensstrukturen
- Revision/steuerliche Optimierung von Testamenten und Erbverträgen
- Planung und Umsetzung von lebzeitigen Schenkungen
- koordinierte lebzeitige Vermögensübertragungen
- Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
- gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung
- Nachbetreuung nach der Unternehmensnachfolge
- Errichtung von Stiftungen
- Berechnung von Liquiditätsabflüssen im Todesfall (status quo Analyse)
- Simulation steuerlich vorteilhafter Szenarien (z.B. Güterstandsschaukel/Nießbrauch)
In Deutschland werden jedes Jahr schätzungsweise bis zu 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Insbesondere bei umfangreichen Erbschaften kann die hieraus resultierende Erbschaftsteuerbelastung dazu führen, dass große Teile des Vermögens zur Begleichung der Steuerschuld veräußert werden müssen.
Durch eine frühzeitige und umsichtige Erbschaftsteuerplanung lassen sich sowohl die im Todesfall anfallende Erbschaftsteuer als auch die damit einhergehenden Liquiditätsabflüsse auf ein hinnehmbares Maß reduzieren und eine erneute Besteuerung von bereits zuvor versteuertem Vermögen vermeiden.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein steueroptimiertes Konzept, welches sich, durch die Erarbeitung einer passenden erbschaftsteuerlichen Gestaltung, nahtlos in Ihre Nachfolgeplanung einfügt.